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Verteidigung im Verkehrsstrafrecht.

Von der Trunkenheitsfahrt bis hin zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort - wir unterstützen Sie in jeder verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheit.

Jeder macht Fehler. Auch im Straßenverkehr. Um weitreichende Folgen, wie etwa die Entziehung der Fahrerlaubnis, zu verhindern, ist gute anwaltliche Unterstützung unverzichtbar. Mit dem Verlust des Führerscheins gehen zwangsläufig erhebliche Einschränkungen im Privatleben einher – wenn zudem der Arbeitsplatz in Gefahr ist, kann ein Strafverfahren eine echte Existenzbedrohung darstellen. Wir sind sowohl auf Verkehrsstrafrecht als auch auf Fahrerlaubnisrecht spezialisiert. Wir wissen, wie kostbar Ihre Zeit in derartigen Verfahren ist. Wir warten nicht. Wir handeln.

Anhörung oder Vorladung erhalten?

Auch im Verkehrsstrafrecht sollten Sie zunächst keine Angaben tätigen. Weder Angaben zum Tatvorwurf noch Angaben zum Konsumverhalten, sofern Ihnen eine Fahrt unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln vorgeworfen wird.

 

Holen Sie schnellstmöglich anwaltlichen Rat ein, um Ihre Chancen bestmöglich zu nutzen.  

Führerschein beschlagnahmt?

Hat die Polizei Ihren Führerschein bereits sichergestellt oder das Amtsgericht die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO angeordnet, ist Eile geboten. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Maßnahme sowie die Erfolgsaussichten eines  Rechtsbehelfs. 

Delikte im Verkehrsstrafrecht.

Zum Verkehrsstrafrecht im weiteren Sinne gehört alles, was mit strafbarem Verhalten im Straßenverkehr zu tun hat. Nicht nur Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch (StGB) zählen hierzu. Zu denken ist auch an das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG). 

Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB

Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB

Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG

Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

Ihre Fahrerlaubnis immer im Blick.

Wir beraten Sie vollumfänglich. 

Effektive Verteidigung Verkehrsstrafrecht setzt unserer Ansicht nach umfassende Kenntnisse im Fahrerlaubnisrecht voraus, da bei einigen verkehrsstrafrechtlichen Sachverhalten neben Strafverfahren häufig auch verwaltungsrechtliche Verfahren eingeleitet werden. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist zum einen im Strafverfahren nach § 69 StGB, aber auch im Verwaltungsverfahren möglich, sofern die Voraussetzungen nach § 46 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vorliegen. Zudem gehört auch die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu den großen Themen, die bei der Verteidigung immer im Blick zu behalten sind.

Kontaktieren Sie uns.

Mit einer auf Ihren konkreten Fall angepassten Verteidigungsstrategie geben wir unangenehmen Überraschungen keinen Raum und können weitreichende Folgen verhindern.  

Rechtsanwältin Svenja Dörge und Rechtsanwalt Philipp Hillingmeier vor einem Bürokomplex
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