top of page

Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht.

Ihnen wird vorgeworfen, gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verstoßen zu haben? Wir verteidigen Sie bei jeglichen Vorwürfen aus dem Betäubungsmittelstrafrecht

Unsere Schwerpunkte im Betäubungsmittelstrafrecht.

  • Besitz, Anbau, Handel, Ein- und Ausfuhr, Abgabe, Verschaffen, Veräußerung und Erwerb von Betäubungsmitteln gem. § 29 BtMG

  • Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige gem. § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG

  • Handeltreiben in nicht geringer Menge gem. § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG

  • Verstöße gegen § 34 Cannabisgesetz (CanG)

Image by Matteo Paganelli

Cannabislegalisierung und Cannabisgesetz.

Das neue Cannabisgesetz und die Vorschriften zur Cannabislegalisierung sind in jedem Betäubungsmittelstrafverfahren von hoher Relevanz. Effektive Strafverteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht erfordert daher umfassende Kenntnisse zur aktuellen Strafbarkeit nach dem Cannabisgesetz. Wir sind vorbereitet und immer auf dem neuesten Stand. Vertrauen Sie auf unsere Expertise.

Rechtsanwältin Svenja Dörge und Rechtsanwalt Philipp Hillingmeier vor einer Betonwand

Durchsuchung - was tun?

1.

Ruhe bewahren.

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen.

2.

Schweigen.

Schweigen ist Ihr gutes Recht und darf im Strafverfahren nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. 

3.

Frühstmöglich Kontakt zu uns aufnehmen. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und beantragen noch am selben Tag Akteneinsicht.

bottom of page