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  • AutorenbildPhilipp Hillingmeier

Bundesjustizministerium plant härtere Strafen für Angriffe auf Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte


Polizei mit Schutzausrüstung

Das Bundesjustizministerium hat am 05.07.2024 einen neuen Referentenentwurf veröffentlicht, der den Schutz von Vollstreckungsbeamten, Rettungskräften und Ehrenamtlichen verbessern soll. Hintergrund sind zahlreiche gewalttätige Angriffe auf Politiker, Beamte und Ehrenamtliche während der Europawahlvorbereitungen. Der Entwurf sieht vor, das Strafgesetzbuch (StGB) in zwei Punkten zu ändern:

 

  1. Ergänzung von § 46 Abs. 2 S. 2 StGB: Zukünftig sollen Gerichte bei der Strafzumessung berücksichtigen, ob die Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.

  2. Änderung von § 113 StGB: Hinterlistige Überfälle sollen als besonders schwere Fälle des Widerstands gelten und eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.

 

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betont, dass es nicht um die Einführung neuer Straftatbestände geht, sondern um eine konsequente Verfolgung der Taten. Der Reformvorschlag aus Sachsen, der einen neuen Straftatbestand vorsieht, wird damit eine Absage erteilt.

 

Wie so oft steht zu befürchten, dass es sich bei dieser geplanten Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) um Aktionismus und Symbolpolitik handelt. Der Strafrahmen zur tat- und schuldangemessenen Reaktion auf die in Rede stehenden Straftaten stand den Gerichten immer schon zur Verfügung. Für eine "konsequentere Verfolgung" wird die geplante Gesetzesänderung nicht sorgen. Für einen effektiven Schutz für Polizei und Retter kommt das repressive Strafrecht ohnehin zu spät. Eine "Abschreckungswirkung" ist von der Änderung jedenfalls nicht zu erwarten.

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